PKV-Basistarif

Gesundheitspolitische Informationen 2012:

Das Gesetz zum Basistarif sieht vor, dass finanziell bedürftige PKV-Versicherte in den Basistarif (es gilt ein erniedrigter GOÄ-Satz) wechseln können. So soll vermieden werden, dass Teile der Bevölkerung überhaupt nicht krankenversichert sind. Bisher gibt es nur sehr wenige Basistarif-Versicherte, so dass er keine praktische Bedeutung hat. Die Krankenversicherungen bieten ihn nur widerwillig an und klagen teilweise dagegen. Die Pflicht, diese Patienten zum erniedrigten GOÄ-Satz zu behandeln, gilt es nur für Vertragsärzte.

Die Bedingungen für den Basistarif wurden zwischen PKV-Verband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung verhandelt: Laut Versicherungsbedingungen soll der Basistarif nicht für Privatärzte abrechenbar sein! Zwar ist die Honorierung im Basistarif nicht attraktiv; es geht aber ums Prinzip: Privatpatienten bekommen von der PKV keine Rechnungen von Privatärzten erstattet! Der Privatärztliche Bundesverband zweifelt die Rechtsgrundlage dieser Entscheidung an. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten. Solange empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn mit PKV-Versicherten zu klären, ob sie im Basistarif versichert sind und wenn ja, darauf hinzuweisen, dass Rechnungen von reinen Privatärzten nicht erstattet werden!