Neue Datenschutzverordnung in Kraft getreten

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) als neues und gegenüber dem nationalen Recht vorrangiges Datenschutzrecht. Verstöße gegen den Datenschutz können nun schärfer geahndet werden.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, lohnt es sich, die neue DSGVO zu kennen. Auf der Webseite www.aerzteblatt.de befinden sich hierzu wichtige Informationen.

Die KBV bietet auf ihrer Webseite ein Infopaket für Praxen, unter anderem mit Patienteninformationen und einer Check-Liste, was Praxen beachten sollten.