Weiterbildung Homöopathie unter der neuen Musterweiterbildungsordnung

Der Deutsche Ärztetag 2018 hat Anfang Mai die neue Musterweiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Verabschiedet wurde, dass die Zusatzbezeichnung Homöopathie auch künftig erhalten bleibt und sogar im Bereich der Kurs-Weiterbildung erweitert wird. Formuliert wurde zunächst deren KOPFTEIL. Dieser lautet:

ZWB Homöopathie

Definition: Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

Mindestanforderungen sind gemäß § 11 MWBO-Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung zu erfüllen und zusätzlich

  • 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß §4 Abs.8 in Homöopathie (= A-F-Kurse) sowie
  • 100 Stunden Fallseminare unter Supervision zu erbringen. Die Fallseminare können durch sechs Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.

Gegenüberstellung der Änderungen an der MWBO, Quelle: DZVhÄ

Das erreichte Ergebnis ist gerade in Hinblick auf die Debatte rund um den Ärztetag und dem Lautwerden von Forderungen zur Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie mehr als zufriedenstellend und ein großer Erfolg für die Arbeit des DZVhÄ.

Was bedeutet das konkret und für den Augenblick?

Als nächstes werden die INHALTE und die Prüfungskriterien zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und den Landesärztekammern (LÄK) besprochen. Als Grundlage dient hier das vom DZVhÄ eingereichte Curriculum, welches sich an dessen Lernzielkatalog orientiert.

Parallel wird das Musterkursbuch anhand dieses Curriculums erarbeitet. Hier hat der DZVhÄ bereits eine Aufforderung der BÄK erhalten, parallel einen Entwurf zu formulieren und einzureichen. Die BÄK plant, die Inhalte und Musterkursbücher bis Ende des Jahres gesichtet und finalisiert zu haben.

Im folgenden Schritt wird diese MUSTER-Weiterbildungsordnung an die LÄK gegeben. Diese prüfen, wie sie dieses Muster für sich konkret umsetzen (z.B. Berlin und Bayern, die schon die letzte MWBO individuell umgesetzt haben – ohne Facharztbindung).

Erst dann gilt die neue WBO. Nach Schätzungen der BÄK wird das beschriebene Vorgehen ungefähr 1,5 Jahre in Anspruch nehmen, d.h. Mitteilungen zu Änderungen sind im Moment nicht dringend nötig. Laut BÄK kann im Einzelgespräch darauf hingewiesen werden, dass die neue Zusatzbezeichnung E- und F-Kurs enthalten wird. Zudem wird es Übergangsfristen geben.

Hinweis: Der Bestandsschutz für Ärzte, die bereits eine Zusatzbezeichnung Homöopathie jedoch keine Facharztausbildung innehaben, ist garantiert.

Das Ziel des DZVhÄ bleibt es langfristig auch weiterhin, die homöopathische Qualifikation der Ärztekammer und das Niveau des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ anzugleichen.