GOÄ-neu

Im von der BÄK Ende März 2018 an den DZVhÄ übersandten und bereits mit den Kostenträgern konsentierten Leistungsverzeichnis liest sich erfreulich:

Hier konnte der DZVhÄ die 1-std. homöopathische Erstanamnesedauer auf 2 Stunden durch Zeitzuschlagsziffern verlängern im Rahmen des einfachen Steigerungssatzes, die Frequenz der Folgeanamnese (FA) wurde auf 6 p.a. verändert. Die Berechnung 6 p.a. statt 3 pro Halbjahr schafft mehr Flexibilität gerade zu Beginn der Behandlung, wenn häufigere Konsultationen erforderlich sind. Die Erstanamnese (EA) ist weiterhin 1x p.a. abrechenbar.

Erst- und Folgeanamnese und Folgekonsultation sind mit Beratungsziffern zu kombinieren. Die (neuen) allgemeinen Beratungsziffern 1-4 mit einem Zeitzuschlag, der bis zu einer Stunde Beratungen ermöglicht, können ohne Frequenzberechnung so oft abgerechnet werden wie erforderlich bzw. je Kalendertag bis zu fünfmal (#2 neu). Die neue Ziffer für Repertorisation und Fallanalyse soll auch mit diesen allgemeinen Beratungsziffern oder allein stehen können, Frequenz 1x pro Kalenderjahr.

Grundsätzlich sind in diesem Entwurf die spezifisch homöopathischen Leistungen neben allen anderen erbrachten Gebührenordnungspositionen, zu denen der jeweilige Arzt berechtigt ist, abrechenbar. Dies betrifft insbesondere Untersuchungsziffern (auch mittels Geräten, wie z.B. EKG) und psychotherapeutische Leistungen.

Wenn die GOÄ-neu zeitnah kommen soll, dann nur, wenn die Ärzte ihre Forderungen in einem realistischen Maß halten, erläuterte Dr. Klaus Reinhardt auf einer Informationsveranstaltung für die Fachverbände. Er führte weiter aus, dass eine betriebswirtschaftliche Grundlage erforderlich sei, um Forderungen gegenüber den Kostenträgern gut untermauern zu können. Trotzdem müssen „marktgerechte“ Preise für unser „Produkt“ gestaltet werden. Alt-Honorare +6,4% zu erhoffen, ist fraglich, so Reinhardt. Auf- und Abwertungen im Vergleich zu GOÄ-alt sind möglich, man solle Vertrauen haben, Reinhardt werde kämpferisch verhandeln.

Die BÄK gab bereits in einem Schreiben an die Fachgesellschaften vom 17.1.2019 bekannt, dass derzeit weiterhin alle konsentierten GOÄ-Ziffern auf Inkonsistenzen geprüft werden, bevor dann im Laufe des Jahres 2019 die preisliche Gestaltung der Ziffern erfolgen wird. Der DZVhÄ hatte im Vorfeld zeitliche und personelle Aufwände sowie Transkodierungen als Kalkulationsgrundlagen der GOÄ-neu erarbeitet und der BÄK übersandt.

Es ist von der BÄK geplant, diese Ergebnisse im Juni 2019 in Veranstaltungen der BÄK mit den Fachgesellschaften zur Diskussion zu stellen.

Im September 2018 ist die DZVhÄ-Projektleiterin „Privatärztliche Versorgung“ Dr. Katja Aschenbrenner in einem persönlichen Gespräch mit dem Dezernat 4 Gebührenordnung und Gesundheitsfinanzierung zusammengetroffen und setzt damit die kontinuierliche Abstimmung und gute Zusammenarbeit mit der BÄK fort.