Die Zusatzbezeichnung Homöopathie muss bleiben!

Es ist unser derzeit betrüblichstes Thema: Die Streichung der Zusatzbezeichnung ‚Homöopathie‘ aus Weiterbildungsordnungen (WO) von Landesärztekammern (LÄK) – entgegen der eindeutigen Empfehlung der Bundesärztekammer vom Mai 2018.

Ein Zwischenfazit zum Jahresende zeigt die homöopathische Republik in etwa zur Hälfte noch in guten komplementärmedizinischen Händen. In den folgenden Bundesländern ist die Zusatzbezeichnung nach wie vor Bestandteil der Weiterbildungsordnung:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Westfalen-Lippe, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen.

Allerdings ist zu erwarten, dass die Anti-Homöopathie-Kampagne auch in 2020 weitergehen wird und sich weitere LÄKn einer Diskussion und Abstimmung über die Weiterführung der Zusatzbezeichnung stellen müssen.

Der Bundesvorstand des DZVhÄ wird sich eng mit den jeweiligen Landesvorständen abstimmen und alles tun, um die notwendige Unterstützung für gezielte Informations- und Lobbyarbeit zu geben.

Ausdrücklich möchten wir darum bitten, von Einzelaktionen, persönlichen Anschreiben an LÄK-Delegierte oder unabgestimmten, öffentlichen Äußerungen abzusehen. Die Erfahrung lehrt, dass solches Vorgehen als wenig professionell, von manchen Empfängern gar als aufdringlich oder anstößig empfunden wird. Einen solchen Eindruck wollen wir unter allen Umständen vermeiden.

Deshalb werden Bundes- und Landesvorstände für jedes Land ein optimales Vorgehen ausarbeiten und dann die besprochenen Schritte in gewählte, vertrauensvolle Hände geben.

In den Mitteilungen für Mitglieder werden wir selbstverständlich regelmäßig über die unternommenen Aktivitäten und den Stand der Dinge berichten.

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