Ärztekammer Entscheidungen

Ärztekammer Entscheidungen

Die Entscheidung einiger LÄKn, die Homöopathie aus dem Katalog der Zusatzausbildungen zu streichen, war nicht nur enttäuschend. Sie wurde in vielen Fällen auch nach einer überhastet und intransparent geführten Debatte getroffen. Die Statuten der LÄKn bieten leider kaum Möglichkeiten und ebenso geringe Erfolgsaussichten, aktuell gegen die Entscheidungen vorzugehen.

Gleichwohl ermutigt der Bundesvorstand die betroffenen Landesverbände, die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Beschluss zu prüfen bzw. anwaltlich prüfen zu lassen. Auch sei darauf hingewiesen, dass aufgrund des auf Bundesebene getroffenen Beschlusses, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer zu belassen, auf Länderebene jederzeit ein Antrag auf Wiederaufnahme der Zusatzbezeichnung seitens der jeweiligen Landesärztekammer gestellt werden kann.

Um hier mittelfristig erfolgreich zu sein und unsere Interessen besser zu vertreten, ist eine erhöhte Präsenz in den Entscheidungsgremien allerdings zwingend. Der den DZVhÄ beratende Rechtsanwalt hat für die Landes-verbände entsprechende Musteranschreiben entwickelt.
Von einem Vorgehen ohne rechtlichen Rat und Beistand raten wir dringend ab. Ein sachlich fundiertes Vorgehen und entsprechend fokussiertes Auftreten ist in unser aller Interesse.

Die Landesverbandsvorstände und der Bundesvorstand stehen hier in enger Abstimmung und werden Sie in den monatlichen Mitteilungen für Mitglieder regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.“