Pressemitteilung
P R E S S E M I T T E I L U N G
„Corona-Virus“ / SARS-Co-V-2-Pandemie
Vorgaben des RKI und nationaler Gesundheitsbehörden sind allein maßgeblich
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) betont, dass auch für homöopathische Ärzte in Deutschland die Empfehlungen der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörden die maßgebliche Orientierung beim medizinischen Umgang mit dem Corona-Virus ist.
Berlin, 5. März 2020 – „Auch für homöopathische Ärzte gilt, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) Vorrang haben vor eventuellen, homöopathischen Maßnahmen zur Eindämmung der SARS-Co-V-2-Pandemie („Corona-Pandemie“) und zur Behandlung von Personen, die sich mit dem Virus infiziert haben“, sagte die 1. Vorsitzende des Deutschen
Zentralvereins homöopathischer Ärzte, Dr. Michaela Geiger.
Auch wenn es in der Vergangenheit und in verschiedenen Regionen der Welt positive Erfahrungen mit homöopathischen Maßnahmen in epidemiologischen Situationen gab, und diese auch wissenschaftlich stichhaltig dokumentiert sind, empfiehlt der DZVhÄ seinen Mitgliedern Zurückhaltung hinsichtlich jeder Art von homöopathischen Vorsorge- oder Therapie-Empfehlungen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“.
Andere Empfehlungen sind nicht Position des Verbandes
„Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte legt Wert auf die Feststellung, dass einzelne anderslautende Empfehlungen nicht die Position des Verbandes wiedergeben“, so Dr. Michaela Geiger. Außer dem RKI geben auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und der Kassenärztliche Bundesverband regelmäßig wertvolle Hinweise zum Thema. (siehe Pressemitteilung des DZVhÄ vom 05.03.2020)
Foto: istock/Sinenky