B90/Die Grünen: Gibt es einen „Kompromiss“?
Robert Habeck kündigt in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ einen „Kompromiss“ im Streit um die Erstattung homöopathischer Behandlungen an. Was hat es auf sich damit?
Die Frage nach dem Stand der innerparteilichen Debatte um den künftigen Umgang mit Homöopathie im Allgemeinen und ärztlicher Homöopathie im Speziellen kam nicht vom Moderator der Sendung; sie kam erst im anschließenden Teil der Sendung („Frag selbst“ mit Robert Habeck, ab Min 3:45), von einem Zuschauer.
Die Antwort von Robert Habeck hatte zwei Teile. Im ersten Teil beschrieb sie, was aus der Sicht eines der beiden Vorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen zur Klärung stand: „Es gibt, oder gab, eine Diskussion darüber ob homöopathische Behandlungen oder homöopathische Medikamente von Krankenkassen erstattet werden.“ Im zweiten Teil beschrieb sie, was der vom Vorstand der Grünen erarbeitete „Kompromiss“ aus der Sicht von Robert Habeck vorsieht: „Im Grunde ist die Antwort, die wir geben so: Ja, Krankenkassen können das bezahlen, über einen Wahltarif, wo diejenigen, die homöopathische Medikamente bezahlt haben wollen, sich über einen Sondertarif dafür versichern.“
Offen blieb, ob es ein Versehen war, dass der Interviewte zunächst von Behandlungen und Medikamenten sprach, danach nur von Medikamenten. Und widersprüchliche Informationen gibt es darüber, ob die von Habeck in der ARD-Sendung vom 16.8.2020 präsentierte „Lösung“ tatsächlich bereits vom Vorstand verabschiedet war. Eine schriftliche Fassung, die man mit den eigenen Parteimitgliedern und der Öffentlichkeit teilen wollte, gab es zum Zeitpunkt des Interviews jedenfalls noch nicht – und auch zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Newsletters liegt noch keine vor.
Der DZVhÄ bemüht sich intensiv darum, Klarheit über den Stand der Beschlussfassung bei Bündnis 90/Die Grünen zu bekommen und gleichzeitig weiter für eine Positionierung der Partei zu werben, die dem Wunsch der Mehrheit aller Deutschen – und ganz bestimmt auch der Mehrheit der Wählerschaft von B 90 / Die Grünen – entspricht: Einen Zugang zu ärztlicher Homöopathie auch zukünftig für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Sobald wir mehr und Konkreteres wissen, werden wir Sie darüber informieren.
Letzte Meldung: Kurz vor Redaktionsschluss unseres Newsletters erreicht uns ein erster Entwurf des neuen „Grundsatzprogramms“ von Bündnis 90 / Die Grünen. Die für die Homöopathie generell und die ärztliche Homöopathie im Besonderen entscheidende Passage darin lautet:
„Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.“
Der DZVhÄ bemüht sich um eine Umsetzung dieser Position in dem Sinne, dass der vielfach erbrachte Nachweis der Wirksamkeit ärztlich homöopathischer Behandlungskonzepte anerkannt wird.
Foto: Pressefoto Robert_Habeck (© Nadine Stegemann)