Bessere Vergütung für Homöopathie

Bessere Vergütung für Homöopathie

Die gesetzlich geregelte vertragsärztliche ambulante Versorgung im Bereich der klassischen Homöopathie erfährt zurzeit heftigen politischen Gegenwind. Mehrfach hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, die bestehende Erstattungsgrundlage (§ 140a SGB V Besondere Versorgung) in Frage gestellt und ein „gesetzliches Erstattungsverbot für Homöopathie“ gefordert. Unterstützung erhält Dr. Gassen von Vertretern der Bundespolitik aus unterschiedlichen parteipolitischen Lagern.

Umso erfreulicher ist es, dass die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit den einzelnen regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen beschlossen haben, die in den bestehenden Homöopathieverträgen erbrachten Leistungen ab dem 01.04.2020 besser zu vergüten. Diese lang erwarteten Honoraranpassungen fallen je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch aus. Während bei der der IKK classic das Honorar um 10 % steigen wird, erhöht die Securvita Krankenkasse das Honorar nur um 2,5 %.

Für die gewohnte Kassenabrechnung ergeben sich daraus keine Änderungen, da die Zuordnung zur Kasse durch die kassenärztliche Vereinigung (KV) automatisiert erfolgt.

Insgesamt zeugt die zunehmende Diversifikation der Honorare für homöopathische Leistungen davon, dass maßvolle Honorarsteigerungen auch in schwierigen Zeiten möglich sind, da Krankenkassen das homöopathische Angebot schätzen und weiterhin im Portfolio halten wollen. Der DZVhÄ sieht sich durch diesen Trend bestätigt und wird seine diesbezüglichen Bemühungen fortführen.

Berufspolitisch ist diese Entscheidung ausdrücklich zu begrüßen. Sie ist ein wichtiges Signal für weitere anstehende Gespräche.

Für weitere Informationen über die Verträge zur Versorgung mit klassischer Homöopathie gemäß § 73c SGB V kontaktieren Sie bitte direkt die jeweilige Krankenkasse.

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