Die Handelskrankenkasse (hkk) nimmt seit 1. März an den Selektivverträgen teil

HN 03/2015: Eine weitere große Krankenkasse hat sich den DZVhÄ-Selektivverträgen angeschlossen, mit dem neuen Vertragstyp E-Diplom. Das „E“ steht für die Abrechnung von Einzelleistungen. Zugangsvoraussetzung für Ärzte ist das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ. Dieser neue Vertragstyp bietet eine höhere Honorierung homöopathischen Leistungen: Erstanamnese 97,- Euro / 65,- Euro / Repertorisation/Analyse je 22,- Euro / Folgeanamnese (15 min) 24,- Euro / Folgeanamnese (30 min) 48,50 Euro / Beratung 11,- Euro.

Die Einschreibung des Patienten erfolgt durch die Krankenkasse. Nach Unterzeichnung der gewohnten Teilnahme- und Einverständniserklärung durch den Patienten in der Praxis reicht er diese bei seiner Krankenkasse ein. Sowohl der Patient als auch der Arzt erhalten eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung per Post zugesandt. Erst danach sollte die Behandlung beginnen. Das Infoblatt für Patienten erklärt das Verfahren ausführlich und enthält die notwendigen Kontaktdaten. Es befindet sich unter www.managementgesellschaft-dzvhae.de > Formulare. Als erste Krankenkasse nimmt die HKK an diesem Vertragstyp teil. Sollte eine bereits in der Versorgung befindliche Krankenkasse in den Vertragstyp E-Diplom wechseln, informiert die DZVhÄ- Managementgesellschaft alle teilnehmenden Ärzte per E-Mail über eventuelle Besonderheiten für homöopathische Bestandspatienten dieser Kasse.

Jede homöopathische Behandlung setzt eine ausführliche Erstanamnese voraus: Eine bereits, z.B. privat, erbrachte Erstanamnese darf nach Einschreibung des Patienten nur dann wiederholt werden, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Im Rahmen der Abrechnung muss das Datum einer vor Teilnahme des Patienten am Vertrag erbrachten Erstanamnese angegeben werden. Die Abrechnung erfolgt, wie gewohnt, über die PVS pria. Alle uns bekannten Anbieter von Softwareprogrammen, die bereits zur elektronischen Abrechnung über PVS dialog genutzt werden, wurden über den neuen Vertragstyp informiert. Die Umsetzung wird bis zum 1. Juli 2015 erwartet. Die Managementgesellschaft hat hierauf jedoch keinen Einfluss. Praxen rechnen daher die Leistungen nach diesem Vertragstyp aus Quartal 2-2015 per Papier ab oder reichen die betreffenden Leistungen nachträglich elektronisch ein. Es gelten die bekannten Abrechnungsgebühren.

Unter www.managementgesellschaft-dzvhae.de > Verträge und Regelwerke finden Sie unter anderem alle Informationen zu den Vertragstypen.