Forderung nach Verbot der Übernahme homöopathischer Behandlungskosten

Forderung nach Verbot der Übernahme homöopathischer Behandlungskosten

Die Forderung nach einem Verbot der Übernahme homöopathischer Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen taucht in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Homöopathie-Debatte immer wieder auf und ist nicht neu. Wenn ein Verbot der Homöopathie an sich nicht erreicht oder die Zusatzweiterbildung nicht bundesweit verhindert werden kann, scheint wenigstens ein Verbot der Kostenübernahme für die Kritiker ein akzeptables Ziel ihrer Bemühungen zu sein.

Es ist derzeit nicht vorhersehbar, wann – wenn überhaupt – und mit welchen Ergebnis die Debatte an ihr Ende gelangen wird. Der DZVhÄ setzt sich nachdrücklich auf allen Ebenen, mit guten Argumenten und der Unterstützung vieler Partner, für den Erhalt der Homöopathie in unserem Gesundheitswesen, einschließlich der Gesetzlichen Krankenversicherung ein.

In Erinnerung rufen möchten wir, dass zum einen die Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen der Überzeugungen ihres Spitzenpersonals in Sachen Homöopathie bis heute eigene Selektivverträge halten und diese nicht kündigen, sondern an ihnen verdienen. Zum anderen hat der Deutsche Ärztetag erst 2018 die neue Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer mit großer Mehrheit in einem demokratischen Verfahren beschlossen. Bis zum heutigen Tage hält die Bundesärztekammer an dieser Musterweiterbildungsordnung, die die Zusatzweiterbildung Homöopathie beinhaltet, fest.

Die Selektivverträge der Managementgesellschaft werden derzeit durch keine der teilnehmenden Krankenkassen in Frage gestellt. Ein Verbot der Kostenübernahme wäre nach unserem Dafürhalten nicht von heute auf morgen umzusetzen, da es u.a. komplexer Korrekturen an verschiedenen Gesetzen und Verordnungen bedürfte. Eine entsprechende Umgestaltung würde sich durch zahlreiche Aktivitäten in den verantwortlichen Gremien frühzeitig ankündigen. Dies ist bisher nicht der Fall und bedarf wohl auch der weiteren medialen Zuspitzung und einer politischen Entscheidung. Wir sind daher zuversichtlich, dass die Homöopathie auch zukünftig ihren Platz in unserem Gesundheitssystem und in Ihrem Sprechzimmer haben wird.

Übrigens: 80% aller Behandlungsmethoden in der konventionellen Medizin sind nicht evidenzbasiert und dennoch erzielt unser Gesundheitswesen sehr gute Ergebnisse. Ein Verbot bzw. ein Ausschluss der Homöopathie wäre daher nur der Anfang für einen Umbau hin zu einer standardisierten, geräteorientieren Versorgung. Dabei wünschen sich immer mehr Bürger eine Integrative Medizin in Deutschland. Also ein Miteinander von konventioneller Medizin und Verfahren wie Naturheilkunde, Homöopathie und Anthroposophischer Medizin, die Hand in Hand zum Wohle der Patienten eingesetzt werden. Eine gesetzliche Pflichtversicherung muss diesen Wünschen Rechnung tragen und Vielfalt, wie in allen anderen Lebensbereichen auch, innerhalb ihres Leistungsumfangs zulassen.

Foto: i-stock.com/stadtratte