Grüne bekennen sich zur Komplementärmedizin

Grüne bekennen sich zur Komplementärmedizin

Das neue Grundsatzprogramm der Grünen mit dem Titel „Veränderung schafft Halt“ wurde von den Delegierten auf dem ersten rein digitalen Parteitag der Grünen (20.-22.11.2020) beschlossen. Es ist das vierte Grundsatzprogramm in der Parteigeschichte der Grünen. Hier finden Sie das vollständige Grundsatzprogramm der Grünen 2020.

Die Grünen bekennen sich darin zu Therapievielfalt und Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen, sowie auch deutlich zur Komplementärmedizin und ihrer Forschungsförderung.
Im Wortlaut des Grundsatzprogramms heißt es in

  • Kapiel 4 Gesund Leben, Abschnitt 241, Zeilen 540-551:
    Menschen sind immer Menschen, niemals „Fälle“, egal ob gesund, krank, pflegebedürftig oder eingeschränkt. Patient*innen sind Akteur*innen mit starken Rechten. Sie sollen dabei unterstützt werden ihre Rechte auch durchzusetzen, dafür müssen sie auch bei relevanten Entscheidungen im Gesundheitswesen mitbestimmen und in entsprechende Gremien eingebunden sein. Wahlfreiheit im Gesundheitswesen bedeutet, dass Versicherte die Möglichkeit haben, sich im Krankheitsfall zwischen unterschiedlichen qualitätsgesicherten Angeboten und Therapien zu entscheiden. Dafür braucht es Therapievielfalt und das Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen. Viele Menschen nutzen Komplementärmedizin, die somit eine relevante Rolle in der heutigen Gesundheitsversorgung spielt. Die Forschung zur Wirksamkeit zum Beispiel von Naturheilverfahren soll unterstützt werden. Die Förderung der Gesundheitskompetenz, die Befähigung der Patient*innen und unabhängige Gesundheitsberatung sollen zu einem festen Bestandteil unseres Gesundheitssystems werden.

und

  • Kapitel 4 Gesund Leben, Abschnitt 239, Zeilen 524-525
    Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.

Der Antrag von Y. Shah den “ Nachweis einer wissenschaftlichen Wirksamkeit“ als Kriterium für die Erstattung von medizinischen Leistungen zu ersetzen durch die Kriterien der evidenzbasierten Medizin (EbM) wurde leider nicht angenommen.

Wie die Grünen diese alles andere als eindeutige Formulierung auslegen, wird sich zeigen, spätestens dann, wenn die Bürger*innen im anstehenden Bundestagswahlkampf 2021 eine deutlichere Antwort von den Grünen erwarten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands Patienten Homöopathie (BPH).