Kassenwechsel: Wahlmöglichkeiten der Versicherten

Gesundheitspolitische Informationen 03/2018:

Kassenwechsel aufgrund des vergütungsfreien Jahres in den Verträgen mit der Techniker Krankenkassen und der BARMER mit der Managementgesellschaft?

Für viele Patienten begann am 01.07.2017 (TK) bzw. am 01.10.2017 (BARMER)
das vergütungsfreie Jahr. Den DZVhÄ erreichen vor diesem Hintergrund immer wieder Anfragen von vertragsärztlichen Mitgliedern, was man den Patienten nun anbieten und insbesondere wie man – je nach Praxisstruktur – den mit dem Ruhejahr verbundenen Umsatzrückgang kompensieren kann.

Hier die Optionen:

1. Weiterbehandeln ohne Vergütung der homöopathischen Anamnesen: Sofern bei der TK der Chronikerzuschlag angesetzt werden darf, kann eine rudimentäre, der Vergütung angemessene homöopathische Weiterbehandlung erfolgen. Für alle anderen Patienten sollte sich der Aufwand für die spezifisch homöopathische Behandlung auf dem Niveau des „normalen“ Kassenpatienten bewegen. Es wäre sicher ein falsches Signal, die Patienten in unveränderter Form ohne Vergütung weiter zu behandeln.

2. Kassenwechsel? Sehr viele Kolleginnen und Kollegen mit verzweifelten Patienten, die auf Weiterbehandlung drängen, melden sich bei uns und fragen, was sie diesen Patienten sagen sollen. Aus den oben genannten Gründen ist eine spezifisch homöopathische Weiterbehandlung nicht möglich – weder privat noch im Rahmen der GKV. In diesen Fällen kann es eine Alternative darstellen, den aktiv fragenden Patienten über sein Recht zum Kassenwechsel aufzuklären. Er könnte dann eine Kasse wählen, die ein für ihn besser passendes homöopathisches Angebot bereithält. Wir dürfen aus juristischen Gründen und aufgrund der Vertragspartnerschaft unserer Managementgesellschaft mit den betroffenen Kassen jedoch weder zum Kassenwechsel aktiv aufrufen, noch bestimmte Kassen namentlich empfehlen. Eine vom Patienten ausgehende Initiative dürfen wir bezüglich Kassenwechsel aber wahrheitsgemäß und neutral beantworten. Gehen Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl vor.

Nachdem wir kurz nach Vertragsumstellung mit TK und BARMER von anderen Kassen Hinweise erhielten, dass sie mit ihrer Belastbarkeit am Limit sind und weitere Homöopathie-Patienten in großer Zahl nicht schultern können oder wollen, hat sich die Marktsituation in der Zwischenzeit deutlich verändert. Uns liegen mittlerweile Rückmeldungen vor, wonach einzelne Krankenkassen Homöopathie-Patienten explizit begrüßen. Auch, wenn es nicht „die“ Kasse gibt und sich die inhaltliche Ausrichtung einer Kasse je nach Markt- und Finanzlage ändern kann, ist aktuell im Allgemeinen nicht mehr zu befürchten, dass eine aufnehmende Krankenkasse zu viele neue Homöoapathie-Patienten als Überforderung erlebt.

Patienten haben die freie Kassenwahl und können für weitere Informationen dazu auf die Website des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen werden: www.bundesgesundheitsministerium.de

Welche Krankenkassen an unseren Selektivverträgen teilnehmen, erfahren Ihre Patienten hier: www.homoeopathie-online.info

3. Privatliquidation der homöopathischen Leistung ist Vertragsärzten nur in sehr engen Grenzen bei bestimmten Konstellationen (z.B. Frauenarzt behandelt Mann) möglich. Beachten Sie hier die entsprechenden Rundschreiben der Managementgesellschaft (zuletzt am 25.10.2017).

4. Wir hoffen, dass Honorarausfälle im Rahmen der durch das Ruhejahr frei werdenden zeitlichen Kapazitäten teilweise kompensiert werden können, z.B. durch den Abbau von Wartelisten oder die Aufnahme von Neupatienten bzw. die Rekrutierung von Versicherten geeigneter Kassen Ihres bestehenden Patientenstammes.

Wichtig ist es, Patienten von TK und BARMER im Ruhejahr nicht in unveränderter Form weiter zu behandeln. Andere Kassen ohne „Ruhejahr“ nehmen es als Marktvorteil wahr, wenn ihre Versicherten schneller Termine bekommen und durch die kontinuierliche Behandlung auch zufriedener sind.

5. Wichtig ist außerdem, dass nach dem Ende des vergütungsfreien Zeitraums die betroffenen Patienten wieder reaktiviert werden und Leistungen nach den Verträgen erhalten.

Die Umsätze über die Selektivverträge Homöopathie sind nicht nur für Sie von Bedeutung, sondern auch essentiell für das politische Gewicht und die Schlagfertigkeit des DZVhÄ und der Managementgesellschaft.

Interessierte Patienten finden Informationen zu teilnehmenden Krankenkassen und auch zum Kassenwechsel auf der Publikumswebseite des DZVhÄ unter www.homoeopathie-online.info > Kosten/Erstattung. Dort sind auch weitere Kontaktmöglichkeiten zu finden.

Was gibt es Neues bei teilnehmenden Krankenkassen?

  • Knappschaft
    Die Knappschaft hat ihren bestehenden Vertrag zum Jahreswechsel von Pauschal- auf Einzelvergütung umgestellt und die Vergütung an die höheren Preise des E-Diplom-Vertrages angepasst. In diesem Zusammenhang hat die Kasse deutlich gemacht, ihr homöopathisches Angebot stärken und ausbauen zu wollen. Zu Recht bittet die Knappschaft jedoch darum, mehr Augenmerk auf die Diagnosecodierung zu legen. Oft sei nur eine Diagnose eher leichterer Art codiert, was die Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Vertrages erschwert.
  • BKK Mobil Oil
    Wir haben einen sehr guten Kontakt zu dieser wachsenden und ambitionierten Kasse, die uns ihre grundsätzliche Zufriedenheit mit dem bestehenden Vertrag ausdrücklich bestätigt hat, was uns sehr freut und wir hiermit auch gerne an Sie als Information weitergeben.

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