Landesärztekammer Thüringen: Zusatzbezeichnung bleibt!

Landesärztekammer Thüringen: Zusatzbezeichnung bleibt!

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen hat in ihrer Sitzung vom 04.03.2020 eine neue Weiterbildungsordnung beschlossen und damit wichtige Eckpunkte nicht nur für Qualifizierungsmöglichkeiten künftiger Ärztegenerationen festgelegt, sondern auch die Grundlagen für das therapeutische Spektrum gelegt, das Patienten angeboten werden soll.

Nach eingehender Diskussion und Abwägung aller eingebrachten Argumente hat sich die Mehrheit der Kammerversammlung für eine Beibehaltung einer Weiterbildung zur Ärztin / zum Arzt mit Zusatzbezeichnung Homöopathie ausgesprochen.

Mit dem Beschluss setzt die Kammerversammlung die 2018 vom Deutschen Ärztetag in Erfurt verabschiedete Musterweiterbildungsordnung in Landesrecht um.

Gratulation den Mitgliedern des  DZVhÄ-Landesvorstand Thüringen für die überzeugende Darlegung unserer Argumente.

Foto: https://www.laek-thueringen.de/ueber_uns/kammer/vorstand/
Die Abbildung zeigt den Vorstand der Landesärztekammer Thüringen