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In Anlehnung an die dezentrale Struktur der ärztlichen Selbstverwaltung bilden die elf Landesverbände (LVen) des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mit ihren etwa 4.000 Mitgliedern die Basis des ältesten deutschen Ärzteverbands. Sie vertreten die Interessen der homöopathischen Vertrags- und Privatärzte auf regionaler Ebene und sind dezentral für die Verwaltung und Betreuung ihrer Mitglieder auf Landesebene zuständig. Alle Mitglieder sind gleichzeitig automatisch im DZVhÄ als Dachverband organisiert.
Die Landesverbände veranstalten mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung, die aus ihren Reihen einen Landesvorstand und Delegierte für die jährlich stattfindende DZVhÄ-Hauptversammlung auf Bundesebene wählt. Diese Delegiertenversammlung ist das „Bundesparlament“; ihm gehören der Bundesvorstand und die Delegierten der Landesverbände an. Zurzeit entscheiden etwa 60 Delegierte über die Geschicke des Verbandes. Die Hauptversammlung ist öffentlich für Mitglieder, stimmberechtigt sind die gewählten Delegierten der Landesverbände.