Downloads für DZVhÄ-Mitglieder
Logos des DZVhÄ für alle Praxismedien
Mit den Logos des DZVhÄ können Sie ihre Zugehörigkeit und Mitgliedschaft zum Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte zeigen. Sie können auf Visitenkarten, Briefbögen oder Umschläge gedruckt oder auf die Praxiswebseite mit eingebunden werden. Bitte beachten Sie dabei unsere Vorschriften zur Verwendung des DZVhÄ-Logos (CI-Leitfaden).
Das DZVhÄ-Logo „Mitgliedschaft“ als Onlineversion herunterladen.
Auf Anfrage erhalten Sie das Logo „Homöopathie-Diplom“ entweder von Ihrem Landesverband oder von der DZVhÄ-Geschäftsstelle, Kontakt: info@dzvhae.de.
CI-Leitfaden: Vorschriften zur Verwendung der DZVhÄ-Logos
Die Verwendung der verschiedenen DZVhÄ-Logos unterliegt strengen CI-Vorschriften. Wir haben die Vorschriften zur Verwendung der Logos in einem Leitfaden für das DZVhÄ-Corporate Design (CI-Leitfaden) zusammengefasst. Er enthält Hinweise zu Größe, Position, Abständen, Farben, Schriften, Untergründen sowie einige Verwendungsbeispiele.
Qualitätsinitiativen
Für die Praxis
- Infoblatt „Leistungen außerhalb der Fachgebietsgrenzen“
- Musteranstellungsvertrag für Ärzte
- Dialogformular „Überprüfung Berufshaftpflicht“
- Praxisapotheke: Zur Verwendung homöopathischer Einzelmittel in der Praxis (Dr. Jörg Haberstock)
- Qualitätssicherungsbogen: Ergebnis-Dokumentation „Chronische Krankheit“
Anamnesebögen – Sie bieten einen raschen Überblick für die Anamnese
- Anamnesebogen – für die Praxis (Beiblatt zur Anamnese, um einen Überblick über die wichtigsten Symptome und die Allgemeinsymptome zu behalten)
- Anamnesebogen – für Patienten (Zur Aushändigung an den Patienten)
Empfehlung: Bogen dem Patienten erst NACH der Anamnese geben. Durch die Auseinandersetzung mit dem Bogen vor der Anamnese wird der natürliche Ausdruck der Erkrankung möglicherweise verfälscht, bestimmte Symptome werden anders betont oder ausgedrückt, da die innere Priorität der Beschwerden sich ein Stück weit an dem Fragebogen orientiert. Nach der Anamnese können möglicherweise so noch zusätzliche Symptome in Erfahrung gebracht werden, die bei der Anamnese nicht erwähnt wurden oder untergegangen sind. Kritik, Verbesserungsvorschläge, aber auch Lob, bitte an Curt.Koesters@Hamburg.de.
Privatärzte / Private Krankenversicherung
Kostenerstattung
- Sonderausgabe „Homöopathie und Kostenerstattung“
- Information für Ärzte zum Ausfallhonorar (Merkblatt „Nichterscheinen des Patienten zum Behandlungstermin“)
- Erstattung homöopathischer Arzneimittel: Ausnahmeliste
Bildquellen:
- Download-Symbolik: iStock.com/grapestock