Datenbank für Fallsammlungen

Aufbau einer DZVhÄ Fallsammlungs-Datenbank

Fortbildungspunkte durch Kasuistiken

Um der homöopathischen Ärzteschaft eine weitere Möglichkeit zu eröffnen, Fortbildungspunkte für das Homöopathie Diplom oder die IV-Verträge Homöopathie zu sammeln, bietet der DZVhÄ nun an, Kasuistiken einzureichen und hierfür jeweils drei Fortbildungspunkte zu erhalten. Hiermit soll eine Fallsammlungs-Datenbank aufgebaut werden, auf die Sie als DZVhÄ Mitglied zugreifen können. Die Datenbank steht aktuell noch nicht zur Verfügung.

Kriterien der Falldokumentationen

Die Kriterien der Falldokumentationen wurden in Konsensuskonferenzen auf dem ICE 9 erarbeitet. Die einzureichenden Fallberichte sollen den Anforderungen für die Forschung genügen und folgendes Schema aufweisen:

  • Pat.-ID: Pseudonymisierung des Patienten durch Codierung, Geschlecht, (evtl. Geburtsdatum oder nur:) Geburtsjahr
  • Arzt-ID: Name, Adresse, Tätigkeitsgebiet
  • Fall-ID: Daten der Behandlung, Datum des Berichts
  • Anamnesebericht: Sinnvolle Auswahl wörtlicher Patientenaussagen, vollständige Symptome, Gesamtheit der Symptome [optional: möglichst umfassende wörtliche Mitschrift]
  • Symptome: Wesentliche Klagen des Patienten, charakteristische Symptome, wahlanzeigende Symptome, verlaufsrelevante Symptome, wesentliche ärztliche Beobachtungen [optional: weitere deutliche Symptome]
  • Diagnose: Krankheitsname(n), bisherige Dauer der Krankheit, akut/chronisch, Stadium (sofern zu unterscheiden), Intensität der Hauptbeschwerde nach Einschätzung des Patienten auf der numerischen Ratingskala (1-10) [optional: Intensität der Nebenbeschwerden], weitere Outcome-Parameter nach Fragestellung, Therapieziele, Nachbeobachtungszeit nach Therapie-Ende.
  • Optional: Einschätzung des Fallverlaufs und der Prognose prospektiv, erweiterte Diagnoseliste (begleitende Symptome, außerhalb des Behandlungsauftrags).
  • Frühere Krankheiten und familiäre Krankheiten: sofern relevant für die Arzneiwahl
  • Befund: Relevante körperliche Befunde, relevante Laborbefunde, relevante apparative Diagnostik
  • Arznei: Begründung der Wahl, Ausschluss anderer Arzneimittel (differenzierender MM-Vergleich), Arzneiname, Potenz, Applikationsform, Einnahmevorschrift [optional: Hersteller]
  • Begleittherapie: andere Arzneimittel, weitere Verfahren, Selbstbehandlung
  • Verlauf: Jede Folgekonsultation, Veränderung aller Hauptsymptome, neue Therapiewahl mit Begründung, bisher nicht genannte Symptome und evtl. deren

Verschwinden (neue, alte, intrakurative, NB-Symptome), Effekte während des Verlaufs (z.B. Hering’sche Regel), Intensität der Hauptbeschwerde nach Einschätzung des Patienten auf der numerischen Ratingskala (1-10) [optional: Intensität der Nebenbeschwerden], weitere Outcome-Parameter, Vergleich des Behandlungsergebnisses mit dem erstgenannten Therapieziel, Nachbeobachtungszeit nach Therapie-Ende.

Eine Wirksamkeitsbeurteilung verlangt zwingend die kritische Einschätzung von Bias-Faktoren, z.B. die Abgrenzung von Effekten anderer Therapien oder vom Spontanverlauf.

Falldokumentationen Empirium

Für das Einreichen von Fällen über das „Fallprojekt Empirium“ (WissHom):

  • Teilnahme am „Fallprojekt Empirium“ mit elektronsicher Übermittlung von mindestens 3 Fällen/Quartal: 3 Punkte/Quartal.
  • Maximal können pro Jahr 12 Punkte durch das Einreichen von Fällen angerechnet werden.
  • Dabei müssen weiterhin mindestens 8 Punkte pro Jahr durch Fortbildungen erbracht werden.

Inhaltliche Auskünfte zu „Empirium“ erteilt WissHom, welches das Fallprojekt auch verantwortlich durchführt.

Bildquellen:

  • Buchreihe: iStock.com/thomaguery