Neue Leistungsbeschreibung Homöopathie
Die Delegiertenversammlung des DZVhÄ hat am 15.11.2020 eine Änderung der Leistungsbeschreibung Homöopathie beschlossen und lässt ab 01.01.2021 die Videosprechstunde für Folgeanamnesen sowie in begründeten Einzelfällen auch für die Erstanamnese zu. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsbeschreibung zusätzlich zu den Bestimmungen des Berufsrechts gilt.
Hier finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung Homöopathie