Privatärzte: GOÄ-Novelle – Stand 05.04.2016

HN 04/2016:

Am 17.03. beschloss der BÄK-Vorstand, den GOÄ-Novellen-Entwurf nicht an das BMG weiterzugeben, sondern zu revidieren und wieder mit den Kostenträgern zu verhandeln. Der BÄK-Vorstand hat den Entwurf aufgrund eines mangelhaften Leistungsverzeichnisses und der Bewertungen abgelehnt. Der Paragraphenteil sowie die Änderungen in der Bundesärzteordnung wurden dahingegen nicht bemängelt.

10 Jahre lang hatte sich der DZVhÄ intensiv in dieses Thema eingebracht und es ist zunächst einmal enttäuschend, dass die in Aussicht gestellte bessere Bewertung der „sprechenden Medizin“ nun u.U. in Frage gestellt wird durch einen Neuaufstellung des Leistungsverzeichnisses. Andererseits müssen wir uns vor Augen halten, dass wir in diesem Prozess inhaltlich sehr gut aufgestellt sind und die vorangegangene Arbeit nun dafür nutzen werden, den weiteren Gang der Ereignisse in unserem Sinne zu beeinflussen und eine noch bessere Verankerung in der neuen GOÄ anzustreben als im bisherigen Entwurf.

Der nächste Schritt des DZVhÄ wird sein, bei den jetzt zuständigen Ansprechpartnern in der BÄK zu erfahren, wie es nun weiter gehen soll, ob und welche Leistungspositionen vom bisherigen Entwurf beibehalten werden sollen oder ob alles wieder neu aufgestellt wird. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten über den weiteren Gang der Ereignisse.