Privatärzte impfen ab Juni 2021!

Privatärzte impfen ab Juni 2021!

Wichtige Information für unsere privatärztlich niedergelassenen Mitglieder!

Der mit dem DZVhÄ langjährig kooperierenden Privatärztliche Bundesverband (PBV) hat mitgeteilt, dass nach langen und schwierigen Verhandlungen jetzt die Weichen für Privatärzte*innen in Richtung Impfung gegen COVID-19 gestellt sind. Ihre Patientinnen und Patienten werden dankbar sein, leider wurden sie ja lange benachteiligt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zugesichert, dass Privatärzte*innen ab Juni impfen werden.

Dazu sind von Ihrer Seite folgende Maßnahmen nötig:

1. Das BMG benötigt eine ungefähre Abschätzung über den Bedarf an Impfstoff der am Impfprogramm teilnehmenden Privatärzte. Hierfür hat der PBV zusammen mit dem Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) folgende Landing-Page erstellt:
https://www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit
Auf dieser Seite hinterlassen Sie bitte die erforderlichen Daten.
Sie werden dann über die auf der Landing-Page hinterlassene Mail-Adresseinformiertsobald Sie sich zum Impfprogramm authentifizieren können.

2. Bitten Sie Ihre Landesärztekammer um schriftliche Bestätigung, dass Sie eine niedergelassene Privatärztin oder ein niedergelassener Privatarzt sind. Dies haben wahrscheinlich die meisten von Ihnen schon erledigt. Dieses Schreiben Ihrer LÄK ist eine der Voraussetzungen, um am Impfprogramm teilzunehmen. In Hessen können Sie dafür die von der Ärztekammer versandten „Bescheinigungen zur Vorlage bei der KV“ verwenden.

Der PBV hat alle übrigen Landesärztekammern gebeten, ebenfalls solche Bestätigungen zu verschicken. Der Rücklauf zeigt aber, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Sollten Sie also von Ihrer Landesärztekammer keine Bestätigung erhalten haben, fordern Sie diese bitte an.

3.Sobald Sie vom PBV die Nachricht erhalten, dass Sie sich authentifizieren können, werden Sie unter derselben Internet-Adresse (https://www.pvs.de/privataerzte-impfen-mit) eine Seite finden, auf der Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegen können.
Zusätzlich müssen Sie dort die folgenden Dokumente hochladen:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihren Arztausweis
  • Die Bescheinigung Ihrer Landesärztekammer, dass Sie niedergelassener Privatarzt/Privatärztin sind.

Nach Abschluss der Prüfung dieser Dokumente erhalten Sie eine Nummer, mit der Sie Impfstoff bestellen können. Zudem müssen Sie mit dieser Nummer auf einem Portal, das Ihnen bei dieser Gelegenheit genannt wird, die Daten der Impfung hinterlegen.

Diese sind nach heutigem Kenntnisstand:

  • Datum der Impfung
  • Postleitzahl
  • Zugewiesene Nummer (siehe oben)
  • Alter des Impflings (über oder unter 60 Jahren)
  • Impfstoff
  • Erst- oder Zweitimpfung

Diese Liste kann noch erweitert werden.

Der PBV wird in den nächsten Wochen noch eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) erstellen. Diese werden wir Ihnen nachreichen, sobald sie uns vorliegt. Bitte warten Sie diese Unterlage ab, bevor Sie sich an den PBV oder uns wenden.

Diese Informationen finden Sie auch unter: https://www.pbv-aerzte.de/

Bildquellen:

  • Ärztin und Patientin im Gespräch: iStock.com/Rawpixel