Privatärztliche Versorgung Homöopathie – Zum Stand der GOÄ-Novelle

Gesundheitspolitische Informationen 05/2016:

Seit der unerwarteten Ablehnung des Entwurfes zur GOÄ-Novelle durch den Vorstand der BÄK im April kursieren zahllose Berichterstattungen, Stellungnahmen und Aufrufe zum Thema. Es ist nach wie vor schwierig, zwischen zuverlässigen Informationen, Gerüchten, Halbwahrheiten und Verschwörungstheorien zu differenzieren.

Aus den ihm insgesamt vorliegenden Kenntnissen informiert Sie der DZVhÄ zum aktuellen Stand der GOÄ-Novellierung, wie folgt:

  • Die Änderung der Bundesärzteordnung im § 11 und die Neuanpassung des Paragrafenteils der GOÄ neu (u.a. Einrichtung einer gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ, Änderungen der Steigerungssystematik, Positivliste der Begründungen, Bindung an Weiterbildungsordnung) werden vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) bislang befürwortet. Sie sind aber weiterhin in der Ärzteschaft hoch umstritten und werden wohl wieder diskutiert werden.
  • Die Leistungslegenden (= Beschreibung der einzelnen Leistungspositionen) sind bis zu 90 % mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Fachebene abgestimmt. Die finale Abstimmung soll auf dem Boden von BMG und Fachverbänden erfolgen.
  • Offen ist allerdings noch die Bewertung/Bepreisung der Leistungen.
  • Die dem BÄK-Vorstand im März zur Abstimmung vorgelegte Vorlage zum GOÄ-Novellen-Entwurf enthielt irrtümlicherweise provisorische Datentabellen zur Bewertung (die noch nicht konsentiert waren zwischen PKV, Beihilfe und BÄK) zusammen mit bereits konsentierten Leistungslegenden. Die Vorlage differenzierte nicht zwischen dem Provisorium und dem konsentierten Teil. Daher konnte sie vom Vorstand nur insgesamt abgelehnt werden.
  • Die BÄK sieht es als problematisch an, dass die Ärzteschaft nicht direkt Zugriff auf reale Abrechnungsdaten hat. Die so notwendigen Simulationsberechnungen im Gesamten sowie auch reale Abrechnungsdaten von fachgebundenen Gebü hrenordnungspositionen und -komplexen könnten so nicht erfolgen. Inzwischen bietet die Stiftung Privatmedizin zusammen mit den Privaten Verrechnungsstellen und dem Institut für Mikrodaten-Analyse ihre Mitarbeit an, um die erforderlichen Zahlen für die Bewertungen zu liefern. Der DZVhÄ wurde von der Stiftung um Mitarbeit gebeten.
  • Die BÄK wird, beginnend Mitte Mai 2016, etliche Gespräche mit den Fachverbänden zu den jeweils relevanten Kapiteln führen, zunächst nur über die Legendierung, später dann auch über die Bewertung. Hierzu ist auch der DZVhÄ eingeladen.
  • Im Vorfeld dieser Gespräche wurde den Verbänden nun endlich die Entwurfsfassung der GOÄ-Novelle zur Verfügung gestellt! Die Inhalte sind vertraulich, doch kann gesagt werden, dass die Homöopathie gemeinsam mit anderen Methoden dort weiterhin namentlich vertreten ist mit Abrechnungsmöglichkeiten für Erstanamnese, Folgeanamnese und Fallanalyse/Repertorisation.

Der DZVhÄ wird sich weiterhin mit Nachdruck in den Prozess einbringen, um die künftigen Abrechnungsmöglichkeiten für die Homöopathie so gut wie möglich zu gestalten!