Selektivverträge Homöopathie

Die Selektivverträge Homöopathie der Managementgesellschaft des DZVhÄ verfolgen das Ziel, eine neue arzt- und berufsgruppenübergreifende Versorgungsstruktur mit Leistungen der klassischen Homöopathie in Deutschland für die Versicherten der beigetretenen Krankenkassen zu ermöglichen.

Hierdurch sollen die Patientenversorgung mit einer qualifiziert erbrachten homöopathischen Behandlung verbessert, die Wirtschaftlichkeit der haus- und fachärztlichen ambulanten Leistungen erhöht und die Kosten der Versicherten im Arzneimittelbereich entlastet werden.

Die Vertragsteilnehmer sind:

Ziel ist es, die Versorgung der Patienten mit der homöopathischen Heilweise zu fördern, sowie die Ärzte in Privat- und Vertragspraxen zu unterstützen, die diese Versorgung sicherstellen.

Die Managementgesellschaft des DZVhÄ betreut zahlreiche Selektivverträge nach §§ 140a ff sowie § 73c SGB V und entwickelt innovative Vertragskonzepte, um auch in Zukunft die Position der Homöopathie in der GKV-Versorgungslandschaft zu sichern. Auch in Hinblick auf die privaten Krankenversicherungen ergeben sich zunehmend Spielräume, aber auch die Notwendigkeit zum Handeln, wenn wir zukünftig eine angemessene Honorierung für eine fachgerechte und qualitätsgesicherte Homöopathie gewährleisten wollen.

Das Internetportal der DZVhÄ-Managementgesellschaft finden Sie unter www.managementgesellschaft-dzvhae.de