Teilnahme von Privatärzten am ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV

In einigen Bundesländern sind Privatärzte verpflichtet, am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Dies betrifft sowohl die Übernahme von Diensten, als auch eine Kostenbeteiligung an der Organisation von Notdiensten bzw. Notdienstpraxen. Je nach Notdienstbereich ist es Usus, ohne Rücksicht auf die Praxisgröße auch von homöopathischen Privatpraxen mit wesentlich geringerer Patientenzahl und kleinerem Honorarvolumen die gleiche Kostenbeteiligung zu fordern wie von großen Kassenpraxen. Dies führte bei etlichen kleinen Privatpraxen zu einer ernsthaften finanziellen Belastung.

Inzwischen hat sich die Lage in vielen KV-Bezirken geändert. In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Bayern) können Privatärzte freiwillig teilnehmen zu attraktiven finanziellen Konditionen. In anderen ist die Situation nach wie vor ungünstig für die Privatärzte.

Sollten Sie sich bzgl. des Themas grob benachteiligt fühlen, wenden Sie sich bitte an arztservice@dzvhae.de. Wir werden diese Meldungen sammeln, diese an den Privatärztlichen Bundesverband weiterleiten und anregen zu prüfen, ob ggf. für die betroffenen Kollegen/innen eine Sammelklage sinnvoll ist.