Vergütungsfreies Jahr in den Verträgen mit der Techniker Krankenkasse und der BARMER GEK mit der Managementgesellschaft

Gesundheitspolitische Informationen 05/2017:

Für viele Patienten beginnt am 01.07.2017 (TK) bzw. am 01.10.2017 (BARMER GEK) das vergütungsfreie Jahr. Was kann man den Patienten anbieten? Diese Frage beschäftigt viele vertragsärztliche Mitglieder.

Privatliquidation ist nur in sehr engen Grenzen bei bestimmten Konstellationen (z.B. Frauenarzt behandelt Mann) möglich.

Weiterbehandeln ohne Vergütung der homöopathischen Anamnesen: Sofern bei der TK der Chronikerzuschlag angesetzt werden darf, kann eine rudimentäre, der Vergütung angemessene homöopathische Weiterbehandlung erfolgen. Für alle anderen Patienten sollte sich der Aufwand für die spezifisch homöopathische Behandlung auf dem Niveau des „normalen“ Kassenpatienten bewegen. Es wäre sicher ein falsches Signal, die Patienten in unveränderter Form ohne Vergütung weiterzubehandeln.

Patient drängt trotzdem auf unbedingte Weiterbehandlung – Sehr viele Kolleginnen und Kollegen mit verzweifelten Patienten melden sich bei uns und fragen, was sie diesen Patienten sagen sollen. Aus den oben genannten Gründen ist eine spezifisch homöopathische Weiterbehandlung im Prinzip nicht möglich – weder privat noch im Rahmen der GKV. In Einzelfällen kann es eine Alternative darstellen, den aktiv fragenden Patienten über sein Recht zum Kassenwechsel aufzuklären. Er könnte dann eine Kasse wählen, die ein für ihn besser passendes homöopathisches Angebot bereithält.

Wir dürfen aus juristischen Gründen und aufgrund der Vertragspartnerschaft unserer Managementgesellschaft mit den betroffenen Kassen jedoch weder zum Kassenwechsel aktiv aufrufen, noch bestimmte Kassen namentlich empfehlen. Eine vom Patienten ausgehende Initiative dürfen wir bezüglich Kassenwechsel aber wahrheitsgemäß und neutral beantworten. Gehen Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl vor.

Vor einem guten halben Jahr hat Ihnen die Managementgesellschaft geschrieben, dass ein Kassenwechsel vieler Patienten aufgrund einer zu befürchtenden Überforderung der aufnehmenden Kassen möglichst zu vermeiden sei. Diese Aussage ändern wir: Mittlerweile haben wir Informationen erhalten, dass diese Annahme für viele Kassen zwar stimmt, für andere aber auch nicht.

Patienten haben die freie Kassenwahl und können für weitere Informationen dazu auf die Website des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen werden: www.bundesgesundheitsministerium.de.

Knappschaft
Die Knappschaft wird von Pauschalvergütung auf Einzelvergütung umstellen. Die dazu erforderlichen Vertragsanpassungen laufen. Im Rahmen dieser Verhandlungen hat sich die Kasse noch einmal klar zu unserem Vertrag bekannt. Sie macht wirtschaftlich einen sehr robusten Eindruck, bittet aber zu Recht darum, mehr Augenmerk auf die Diagnosecodierung zu legen. Oft sei nur eine Diagnose eher leichterer Art codiert, was die Darstellung der Wirtschaftlichkeit der Verträge erschwert.

BKK Mobil Oil
Wir haben einen sehr guten Kontakt zu dieser wachsenden und ambitionierten Kasse, zuletzt im Rahmen von Gesprächen zur möglichen Einbeziehung von Privatärzten in die Versorgung. Leider liegt dieses Thema aktuell auf Eis. Die Kasse hat ihre grundsätzliche Zufriedenheit mit dem bestehenden Vertrag aber bekräftigt.