Was tut der DZVhÄ für Sie als Mitglied?

HN 02/2016:

Zum Beispiel: Sie sind privatärztlich homöopathisch tätig?

Die GOÄ ist Abrechnungsgrundlage für einen wichtigen Teil Ihres Einkommens? Der DZVhÄ war maßgeblich an der Einführung der GOÄ-Ziffern für die homöopathische Erstanamnese und Folgeanamnese beteiligt. Seit fast 10 Jahren bringt sich der DZVhÄ ein bei der Entwicklung einer novellierten GOÄ mit dem Ziel, die Homöopathie dort weiterhin zu einer adäquaten Honorierung zu verankern. Der DZVhÄ berät Sie als Mitglied zu allen Fragen und Problemen rund um die privatärztliche Abrechnung homöopathischer Leistungen und stellt Ihnen zu konkreten Themen rechtliche und wissenschaftliche Stellungnahmen zur Verfügung. Der DZVhÄ sucht sowohl in Einzelfällen oder auch themenbezogen das Gespräch mit den Kostenträgern und konnte so schon oft zur Klärung strittiger Fragen beitragen.