Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzte: „ein Garant für Patientensicherheit“

Berlin, 8. März 2018. Homöopathie-Kritiker des „Münsteraner Kreises“ behaupten aktuell, ärztliche Homöopathie sei eine „unwissenschaftliche Heilslehre“ und fordern eine „Abschaffung“ der durch die Ärztekammern verliehenen Zusatzbezeichnung Homöopathie.

Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des DZVhÄ

Dazu erklärt Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ): „Die von den Ärztekammern verliehene Zusatzbezeichnung Homöopathie hat sich seit Jahrzehnten in der deutschen Ärzteschaft bewährt. Immer mehr Ärzte führen sie, aktuell sind es rund 7000 Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, in Grund- und Regelversorgung.

Die Nachfrage nach ärztlicher Homöopathie ist in den letzten 20 Jahren enorm gestiegen. Mit Blick auf die Qualitätssicherung und die Patientensicherheit ist die Zusatzbezeichnung Homöopathie ein Garant für eine gute und sichere Versorgung der Patienten. Darüber hinaus ist die Homöopathie im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) rechtlich verankert. Die mit der Bundesärztekammer eng abgestimmten Lehrinhalte gewährleisten eine kompetente Behandlung der Patienten.

Homöopathische Ärzte bekennen sich zur Wissenschaftlichkeit. Die moderne Evidenzbasierte Medizin (EbM) stützt sich per Definition auf drei Säulen: auf die klinische Erfahrung der Ärzte, die Werte und Wünsche des Patienten und den aktuellen Stand der klinischen Forschung. Die ärztliche Homöopathie wird von Tausenden Ärzten seit über 200 Jahren erfolgreich angewendet – soweit die klinische Erfahrung, sie wird von Patienten gefordert, was sämtliche sozialwissenschaftliche Befragungen zeigen. Und eine zusammenfassende Betrachtung klinischer Forschungsdaten belegt hinreichend einen therapeutischen Nutzen der homöopathischen Behandlung[1].

Die ärztliche Homöopathie ist wirksam und evidenzbasiert. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. In ärztlicher Hand ist sie ein wichtiger Bestandteil einer Integrativen Medizin, die das Beste aus der konventionellen Medizin und der ärztlichen Homöopathie zum Wohle des Patienten verbindet.“

Der DZVhÄ ist der Berufsverband der homöopathischen Ärzteschaft und der älteste Ärzteverband in Deutschland, gegründet 1829 in Köthen/Anhalt. Seit Jahrzehnten trägt der DZVhÄ zu einer von den Ärztekammern anerkannten, fundierten und praxisorientierten Aus- und Weiterbildung im Bereich Homöopathie bei – der Zusatzbezeichnung Homöopathie.

 


[1] Forschungsreader der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom, 2016): „Der aktuelle Stand der Forschung zur Homöopathie“, einsehbar unter: https://www.homoeopathie-online.info/category/wisshom/

Bildquellen:

  • Cornelia Bajic, 1. Vorsitzende des DZVhÄ, im Grünen: Moritz Pieper