Vertrags- / Privatärzte

Ärztliche Homöopathie – Praxis mit Zukunft

Ob in der hausärztlichen Versorgung oder in einer fachärztlichen Praxis, die Homöopathie lässt sich in jedes Praxismodell integrieren. Homöopathie kann integrativ oder komplementär zur konventionellen Medizin eingesetzt werden. Durch sie entstehen neue Therapieoptionen bei der Behandlung von akuten bis hin zu schweren chronischen Erkrankungen. Patienten wissen, ein homöopathischer Arzt erhält durch seine Methode ein tieferes Verständnis für die Krankheit und die Krankheitsursache.

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Die Zahl der homöopathischen Ärzte in Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht und ist auf mehr als 7.000 gewachsen. Auch in der Bevölkerung steigt das Interesse an der Heilmethode. Im Jahr 2013 erhob die Gesellschaft für Konsum (GfK), dass 75 Prozent der Frau und 62 Prozent der Männer in Deutschland davon ausgehen, dass die Homöopathie in der Medizin immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. 2017 zeigte eine durch den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) beauftragte Forsa-Umfrage, dass knapp die Hälfte der Bundesbürger ab 18 Jahre nach eigenen Angaben schon einmal Erfahrungen mit Homöopathie bzw. mit der Verwendung homöopathischer Arzneimittel gemacht hat.

Die Krankenkassen reagieren auf diese Entwicklungen. Rund zwei Drittel der gesetzlichen Krankenkassen erstatten im Rahmen von Selektivverträgen die homöopathische Behandlung bei Vertragsärzten. Auch in der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ist und bleibt die Homöopathie fester Bestandteil. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zudem nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel, also auch homöopathische Mittel, im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen.

Alle Informationen zu „Ärztliche Homöopathie: Praxis mit Zukunft“ zusammengefasst auf einem Flyer

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Vertragsärzte

In Zeiten von Antibiotikaresistenzen, Multimorbidität und dem Öko-Trend suchen Patienten verstärkt nach sanften Methoden, um Erkrankungen entgegenwirken zu können. Die ärztliche Homöopathie ist kein „Allheilmittel“, doch offenbar ist sie ein geeignetes Mittel, um den medizinischen Herausforderungen der heutigen Gesellschaft wirkungsvoll zu begegnen [Bertelsmann Gesundheitsmonitor].

In vielen vertragsärztlichen Praxen ist die Homöopathie als Kassenleistung möglich. In einer ausführlichen Erstanamnese nehmen sich homöopathische Ärzte Zeit für das Herausarbeiten des individuellen Krankheitsbildes und um den Patienten in all seinen Facetten erfassen zu können. Das jahrelange Vertrauen des Patienten in seinen behandelnden Arzt hat dabei einen hohen Stellenwert.

Wenn Sie Ihre Patienten im Rahmen einer Kassenleistung homöopathisch behandeln möchten, ist neben Ihrer ärztlichen Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Homöopathie oder zum Homöopathie-Diplom darauf zu achten, ob die Krankenkasse des Patienten einen entsprechenden Selektivvertrag Homöopathie abgeschlossen hat.

Die Managementgesellschaft des DZVhÄ betreut zahlreiche Selektivverträge nach §§ 140a ff sowie § 73c SGB V und entwickelt innovative Vertragskonzepte, um auch in Zukunft die Position der Homöopathie in der GKV-Versorgungslandschaft zu sichern.

Privatärzte

Der privat niedergelassene Arzt hat die besten Voraussetzungen, eine fundierte homöopathische Behandlung erfolgreich anzuwenden. In der privaten Arztpraxis herrscht zumeist deutlich weniger Zeitdruck und Terminvergaben können flexibler gestaltet werden. Da die Homöopathie am Anfang (Erstanamnese), aber zum Teil auch im Laufe der Behandlung, zeitintensive Sitzungen erfordert, ist die Privatpraxis für eine erfolgreiche homöopathische Therapie prädestiniert.

Meist auf ein Fachgebiet spezialisiert, kann ein homöopathisch praktizierender Privatarzt seinen Patienten zusätzlich zur schulmedizinischen Behandlung eine weitere Therapiemethode anbieten. Dies wird von den Patienten als kompetent, interessiert und offen wahrgenommen. Bei anhaltender, langjähriger homöopathischer Behandlung kann es zu einer dauerhaften Stabilisierung und Gesundung eines Patienten kommen. Durch die Homöopathie wird eine Krankheit nicht nur komplementär therapiert, sondern auch eine sehr erfolgreiche Gesundheitsvorsorge praktiziert.

Viele Patienten sind dankbar, dass sie für andere Therapiemöglichkeiten dennoch beim Arzt ihres Vertrauens bleiben können. Aber auch gesetzlich krankenversicherte Patienten können eine Privatpraxis konsultieren. In diesem Fall bietet dem Patienten eine private Zusatzversicherung eine gute Option.

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Selektivverträge Homöopathie

Die Selektivverträge Homöopathie der Managementgesellschaft des DZVhÄ verfolgen das Ziel, eine neue arzt- und berufsgruppenübergreifende Versorgungsstruktur mit Leistungen der klassischen Homöopathie in Deutschland für die Versicherten der beigetretenen Krankenkassen zu ermöglichen. Hierdurch sollen die Patientenversorgung mit einer qualifiziert erbrachten homöopathischen Behandlung verbessert, die Wirtschaftlichkeit der haus- und fachärztlichen ambulanten Leistungen erhöht und die Kosten der…

Bildquellen:

  • Stethoskop: iStock.com/JPC-PROD